Alle BerufskraftfahrerInnen brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als C95 oder D95 in den Führerschein eingetragen wird. Lenkberechtigungen für die Klassen C/C1, die vor dem 10.09.2009 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation (FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung über 35 Std. absolvieren. Diese kann auf 5 Jahre aufgeteilt werden.
Lenkberechtigungen für die Klasse D, die vor dem 10.09.2008 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation (FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung über 35 Std. absolvieren. Diese kann auf 5 Jahre aufgeteilt werden.
Ausnahmen hiervon sind:
- Lenken von Kfz mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
- Lenken von Kfz für Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr
- Lenken von Kfz für Werksfahrten und Fahrten betreffend Reparatur oder Wartung
- Lenken von Lkw, die für Notfälle oder Rettungsaufgaben eingesetzt werden
- Beförderung von Material oder Ausrüstung, sofern das Lenken des Lkw nicht die Hauptbeschäftigung ist
- Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum/zur BerufskraftfahrerIn
Die Kursinhalte umfassen Fahrsicherheit und Sicherheitstechnik, Eco Training/Spritsparen, Verkehrsräume, Personen- und Ladungssicherheit sowie Arbeitsrecht, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.